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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher („AGB Ev“)
ab 1. Januar 2011 Gegenstand und Anwendung der „AGB Ev“

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen Albin Brühllhardt (fortuna-auktionen.ch) und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Albin Brühllhardt (fortuna-auktionen.ch) und dem Kunden.


Preise:
Die Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Erhebliche Irrtümer sind jedoch vorbehalten.

Lieferort und Versandkosten:
Ich liefere ausschließlich in der Schweiz und Lichtenstein.

Der Versand erfolgt mit PostPac Economy zu einem Pauschalpreis von CHF 10.00.


Bezahlung:

Vorkasse
Die Konto-Daten (Bank-Überweisung) werden Ihnen bei erfolgreichem Bestell-Abschluss auf der Webseite sowie im Bestätigungsmail angezeigt.

TWINT

Bei erfolgreichem Bestell-Abschluss wird Ihnen der TWINT QR Code sowie den zu bezahlenden Betrag auf der Webseite sowie im Bestätigungsmail angezeigt


Haftung:
Albin Brühllhardt (fortuna-auktionen.ch) lehnt jede Haftung ab für Schäden und Verletzungen, die durch die unsachgemässe oder unvorsichtige Handhabung der gekauften Waren entstehen. Mit dem Kauf der Waren bestätigen Sie, dass Sie diese nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.


Lieferung:
Die Ware erhalten Sie innert 2 bis 7 Tagen nach erfolgreicher Bestellung. Im Zweifelsfall können Sie uns per
Telefon kontaktieren (Tel. +41 52 657 14 69).

Hinweis: Bereits versendete Produkte werden aus hygienischen Gründen nicht zurück genommen.


LIVE-AUKTIONEN

Einlieferer Konditionen:

Der unterzeichnende Auftraggeber und Einlieferer erteilt der Fortuna Auktionen den Auftrag, die aufgeführten Objekte für seine Rechnung zu versteigern.

  1. Der Verkauf erfolgt an den Meistbietenden. Auf Wunsch und nach Absprache können Mindestpreise, (Limiten) vereinbart werden. Der Ausruf beginnt grundsätzlich bei der unteren Schätzung. Es wird festgehalten, dass der Kunde mit der Einlieferung seiner Objekte in einer Auktion veräussern zu wollen. Deshalb hat der Einlieferer für die entstandenen Aufwände aufzukommen, falls er seine Objekte nach Absprache der Schätzung unzeitig aus der Auktion zurückzieht. Dieser Sachverhalt ist gegeben, sobald dem Auktionshaus Kosten im Zusammenhang mit der Katalogherstellung, Gutachten und Fotokosten, Schätzungshonorare etc. für die jeweiligen zurückgezogenen Objekte entstanden sind.

  2. Von den einzelnen erzielten Zuschlägen erhebt die Fortuna Auktion eine Kommission von:

    Zuschläge bis CHF 500.00 = 20% zzgl. MWST.

    Zuschläge von CHF 501.00 bis 10'000.00 = 18% zzgl. MWST.

    Zuschläge von CHF 10'001.00 bis 50'000.00 = 16% zzgl. MWST.

    Zuschläge ab CHF 50'001.00 = 14% zzgl. MWST.

    Der Einlieferer hat alle von Fortuna Auktionen erbrachten Leistungen ausser auf den Zuschlag die MWST zu erichten.

  3. Alle in einer Auktion angeboteten Objekte werden fotografiert und für die Präsentation aufbereitet. Dem Einlieferer wird dafür CHF 20.- pro verkauften Objekt verrechnet.

  4. Die Objekte werden gegen Einbruch, Feuer, Wasser, Diebstahl und Beschädigung versichert.

  5. Der Prämienbeitrag für den Einlieferer beträgt 1.7% der oberen Schätzung. Nicht versichert sind Objekte, die für die Auktion nicht geeignet sind (nfA).

  6. Zeitig erfolgte Schätzungsabsprachen sind für beide Kontrahenten verpflichtend. Nachträglich vom Einlieferer verlangte Limiten sind kostenpflichtig (Rückkauf: 3% von der Limite) für den Fall, dass das Objekt an der Auktion deswegen nicht verkauft wird.

  7. Der Versteigerer ist berechtigt, bei Nichtverkauf an der Auktion nachträglich zum Ausrufpreis oder zu den vereinbarten Limit- Preisen zu verkaufen.

  8. Der Einlieferer ist dafür verantwortlich, dass die Objekte der Fortuna Auktionen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die diesbezüglichen Transportkosten, auch für einen allfälligen Rücktransport, gehen zu Lasten des Einlieferers, im Falle einer Rückführung der Objekte durch ein beauftragtes Unternehmen (Post, Bahn oder Transportfirma), wird ausdrücklich auf deren firmeneigene Transporthaftungsbestimmungen verwiesen. Eine Haftung für Fortuna Auktionen für Verpackung und Transport wird ausgeschlossen.

  9. Die Fortuna Auktionen begleicht die Abrechnung 8 Wochen nach Auktionsschluss. Der Abrechnungsbetrag wird ausschliesslich per Banküberweisung ausbezahlt. Auf Wunsch kann eine Barauszahlung gegen Voranmeldung erfolgen. Falls der Ersteigerer innerhalb der acht Wochenfrist noch nicht bezahlt hat, wird einstweilen unter Zurückstellung des Abrechnungsbetrages für die Zeit der Eintreibung der Schuld steht dem Einlieferer zur Wahl das Objekt kostenlos zurückzunehmen oder in einer folgenden Auktion erneut anzubieten. In diesem Fall berechnet die Fortuna Auktionen eine reduzierte Kommission von 10% und verzichtet auf alle weiteren Nebenkosten. Die Fortuna Auktionen hat das Recht, ein Guthaben gegenüber dem Einlieferer zu verrechnen.

  10. Ca. 2 Wochen nach Auktionsschluss erhält der Einlieferer zu seiner Orientierung eine provisorische Abrechnung (ohne Gewähr während der Inkassofrist). Objekte über CHF 200.- nach Erhalt der provisorischen Abrechnung und ohne weiteren Bericht seinerseits, erklärt sich der Einlieferer einverstanden, alle Retouren mit einem ursprünglichen Schätzungsbetrag über CHF 200.- in einer folgenden Auktion zur halben Schätzung, unlimitiert nochmals anzubieten. Ein dritter Versuch ist ausgeschlossen. Vom Einlieferer zurückverlangte oder seitens der Fortuna Auktionen zurückgewiesene Retouren müssen innert 2 Wochen nach Erhalt der provisorischen Abrechnung abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Retouren ohne weitere Mitteilung einer karitativen Organisation übergeben. Objekte mit einem Schätzwert unter CHF 200.-, welche im ersten Gang nicht verkauft wurden, müssen innert 2 Wochen nach Erhalt der provisorischen Abrechnung abgeholt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Retouren ohne weitere Mitteilung einer karitativen Organisation übergeben.

  11. Der Einlieferer übernimmt die Haftung, für die von ihm gemachten Angaben über Herkunft, Alter und Echtheit der Objekte. Er übernimmt allfällige Unkosten für benötigte Expertiesen und Echtheitsabklärungen.

  12. Der Einlieferer bestätigt, dass die eingelieferten Objekte legal in der Schweiz eingeführt wurden und dass er über diese Objekte verfügungsberechtigt ist (Kulturgütertransfergesetz).

  13. Für administrative und postalische Unkosten wird dem Einlieferer, je nach Aufwand, ein Pauschalbetrag von CHF 70.- bis CHF 200.- berechnet.

  14. Diese Konditionen sind integrierter Bestandteil des Auktionsvertrages sowie der nachfolgenden provisorischen und definitiven Abrechnungen und ersetzen alle allfälligen früheren Abmachungen, wie Lieferscheine, Quittungen und Verträge.

  15. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird für beide Parteien ausdrücklich Frauenfeld vereinbart.

    Fortuna Auktionen

Informationen für Käufer:

Durch Abgabe eines Gebotes erklärt sich jeder Bieter mit den Auktionsbedingungen einverstanden. Alle Objekte einer Auktion können vorgängig während der Ausstellung sowie auf der Homepage besichtigt werden.

Zusätzlich zum Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten.

bis CHF 1'000.00 = 20%

ab CHF 1'001.00 = 18%

bis CHF 10'000.00 = 18%

ab CHF 10'001.00 = 16%

Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt und gelten auch für schriftliche Gebote.

Die Bezahlung kann per Banküberweisung, sowie Bar ind Schweizerfranken oder Euro getätigt werden. Bei Barzahlung können die ersteigerten Objekte gleich nach der Auktion mitgenommen werden.

Aus Sicherheits- und Transparenz Gründen müssen Rechnungsbeträge über CHF 10'000.00 mittels Banküberweisung beglichen werden.

Käufe, welche innert zwei Wochen nach Auktionsschluss nicht abgeholt werden, müssen aus Platzgründen ohne Voranmledung auf Kosten der Käufer (CHF 5.00 / Objekt/Tag) eingelagert werden.

Versandaufträge werden von unserem zuverlässigen Partner ausgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei internationalen Sendungen die Einfuhrsteuern (MWST) und - Abgaben des Empfängerlandes zusätzlich anfallen und zu Lasten des Empfängers gehen.

Für alle Fragen rund um den Versand nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf.

052 657 14 69

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Datenschutz >>>

Gerichtsstand:
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Diessenhofen (TG).

Albin Brühllhardt (fortuna-auktionen.ch), 1. September 2023

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